Neue Photovoltaikanlagen sind melde- oder baubewilligungspflichtig. Die Unterscheidung wird anhand der nachfolgenden Punkte vorgenommen.
Photovoltaikanlagen sind meldepflichtig wenn sie
Gestalterischen Vorgaben
Photovoltaikanlagen gelten als auf dem Dach genügend angepasst, wenn sie
In Industrie-, Arbeits- und Gewerbezonen sind Photovoltaikanlagen auch bewilligungsfrei, aber trotzdem meldepflichtig, wenn sie die Dachfläche im rechten Winkel um mehr als 20 cm überragen.
In allen anderen Fällen sind die Photovoltaikanlagen baubewilligungspflichtig.
Zur Erfüllung der Meldepflicht sowie als Beilage für die Baubewilligung wird das Formular zur Erfassung von Photovoltaikanlagen verwendet.
Technische Betriebe Schöftland
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Störungsdienst: 062 739 12 09
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