Unter Energie verstehen sich die Kosten für die gelieferte Strommenge.
Die Kosten für Netznutzung umfassen die Aufwendungen der gesamten Netzinfrastruktur (Kabel, Leitungen, Transformatoren usw), um den Strom vom Kraftwerk zum Kunden zu transportieren.
Seit 2008 ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass die Netznutzung und die Energie auf der Rechnung separat aufgeführt sein müssen.