FAQ – Häufig gestellte Fragen
Für welchen Zeitraum ist die Rechnung?
- Die Bezugsperiode steht auf der 1. Seite der Rechnung oben rechts.
- Bezugsperiode Wasser und Bezugsperiode Strom müssen nicht gleich sein, da für Strom 3 Akontorechnungen für das Wasser jedoch nur 1 Akontorechnung erstellt werden.
Für was ist die Kehrichtgrundgebühr?
- Die Kehrichtgrundgebühr ist für die Finanzierung der öffentlichen Abfallentsorgung gemäss Abfallreglement.
- Sie wird für jeden Haushalt und jedes Gewerbe der Gemeinde Schöftland erhoben.
Was sind die Abgaben?
- Abgabe an Gemeinwesen:
Abgabe an die Gemeinde für die Nutzung von öffentlichem Grund und Boden für die Durchleitung. - Gesetzlicher Netzzuschlag gemäss EnG (Energiegesetz):
Zur Finanzierung verschiedener Instrumente des Bundes (BFE) zur Förderung erneuerbarer Energien,
der Energieeffizienz sowie zum Schutz der Gewässer und Fische. - Systemdienstleistungen Swissgrid NN:
Mit den Systemdienstleistungen werden die Aufwendungen des nationalen Netzbetreibers (Swissgrid)
für den sicheren Betrieb, die Regelung, Reservehaltung und Steuerung des schweizerischen Höchst-
spannungsnetzes abgegolten.
Was ist der Grundpreis?
- Damit wird die verbrauchsunabhängige Komponente des Strompreises bezeichnet.
- Der Grundpreis deckt Leistungen des Netzanschlusses wie Netzbetrieb, Messung, Ablesung, Fakturierung usw ab.
Was ist Energie, was ist Netznutzung?
- Unter Energie verstehen sich die Kosten für die gelieferte Strommenge.
- Die Kosten für Netznutzung umfassen die Aufwendungen der gesamten Netzinfrastruktur (Kabel, Leitungen, Transformatoren usw), um den Strom vom Kraftwerk zum Kunden zu transportieren.
- Seit 2008 ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass die Netznutzung und die Energie auf der Rechnung separat aufgeführt sein müssen.
Was ist Zone 1 und Zone 2?
- In Zone 1 und Zone 2 werden die Preiszonen eingeteilt (früher Hoch- und Niedertarif)
- Zone 1: Montag – Freitag 7:00 bis 20:00 Uhr und Samstag 7:00 bis 13:00 Uhr
- Zone 2: übrige Zeit
Was ist eine Abrechnung?
- Wir erstellen alle 3 Monate eine Rechnung.
- 3 Akontorechnungen und eine Abrechnung.
- Für die Abrechnung werden die Strom- und Wasserzähler alle abgelesen.
- Auf der Abrechnung wird der effektive Verbrauch verrechnet und die bereits gestellten Akontorechnungen in Abzug gebracht
- Rechnungsstellung:
Ablesung der Zähler im Dezember / Januar
Rechnung in Ihrem Briefkasten -> Ende Januar / Februar
Was ist eine Akonto- bzw. Teilrechnung?
- Wir erstellen alle 3 Monate eine Rechnung.
- 3 Akontorechnungen und eine Abrechnung.
- Die Höhe der Akontorechnung errechnet sich aus den Vorjahresverbräuchen und wird automatisch angepasst.
- Rechnungsstellung:
Periode | Rechnung in Ihrem Briefkasten |
---|---|
Januar – März (Strom) | Mitte April |
April – Juni (Strom) | Mitte Juli |
Januar – Juni (Wasser) | Mitte Juli |
Juli – September (Strom) | Mitte Oktober |
Warum ist die Rechnung so hoch?
- Auf der Abrechnung verrechnen wir den effektiven Verbrauch, welcher auf Ihrem Zähler gemessen wird.
- Bei den Akontorechnungen berechnet unser System die Höhe anhand des Vorjahresverbrauches.
- Bei der 2. Akontorechnung ist das erste halbe Jahr Akonto für Wasser / Abwasser enthalten.